Niederlassungsrecht |
| Meine nepalesische Bekannte moechte ihren Freund heiraten. Problem ist, dass ihre 4 monatige Aufenthaltsgenehmigung am 22.2.2010 auslaeuft. Laut Gesetz bekommt sie nach der Heirat eine 3 jaehrige Aufenthaltsgenehmigung. Nach Ablauf der 3 Jahren kann sie einen Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung stellen, wenn sie auch nach Ablauf der 3 Jahre weiter verheiratet bleibt, Wie lange dauert es ca. bis sie nach Ablauf der 3 jaehrigen Aufenthaltsgenehmigung eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhaelt. Was passiert wenn sie sich z.B. nach 3 1/2 Jahren wieder scheiden laesst ? Vielen Dank |
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Abgeschickt von jens am 01. Februar 2010 um 09:20 Uhr.
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